ESG – Was bedeutet das eigentlich?

ESG steht für Environmental, Social, and Governance und umfasst drei zentrale Bereiche der Unternehmensverantwortung:

  • Umwelt (Environmental),
  • Soziales (Social) und
  • Unternehmensführung (Governance).

In diesen Bereichen wird bewertet, wie nachhaltig und „fair“ die Aktivitäten von Unternehmen sind.

Hier ist ein paar praxisorientierte Beispiele und ein Bezug zur ESG-Gesetzgebung in der Europäischen Union:

1. Environmental (Umwelt)

Der Umweltaspekt von ESG konzentriert sich auf die Auswirkungen eines Unternehmens auf die Umwelt. Dies umfasst den Umgang mit Ressourcen, den Klimawandel, die Emissionen und die Abfallbewirtschaftung.

Beispiele:

  • Reduktion von Treibhausgasemissionen: Unternehmen setzen auf erneuerbare Energien und energieeffiziente Technologien, um ihre CO2-Bilanz zu verbessern.
  • Wassermanagement: Implementierung von Strategien zur Reduzierung des Wasserverbrauchs und zur Vermeidung von Wasserverschmutzung.

Bezug zur europäischen ESG-Gesetzgebung:

  • EU-Taxonomie-Verordnung: Klassifiziert wirtschaftliche Aktivitäten als ökologisch nachhaltig, wenn sie wesentlich zur Erreichung der Umweltziele beitragen und dabei keine signifikanten Schäden verursachen.
  • EU-Energieeffizienzrichtlinie: Fördert die Verbesserung der Energieeffizienz durch verbindliche Maßnahmen und Ziele.

2. Social (Soziales)

Der soziale Aspekt bezieht sich auf das Management der Beziehungen eines Unternehmens zu seinen Mitarbeitern, Lieferanten, Kunden und der Gesellschaft. Dies umfasst Themen wie Arbeitsrechte, Gesundheit und Sicherheit sowie soziale Gerechtigkeit.

Beispiele:

  • Arbeitnehmerrechte: Einhaltung fairer Arbeitsbedingungen, Förderung von Vielfalt und Inklusion am Arbeitsplatz.
  • Gemeinwesen und soziales Engagement: Unterstützung lokaler Gemeinschaften durch soziale Projekte und Spendenprogramme.

Bezug zur europäischen ESG-Gesetzgebung:

  • Richtlinie über nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD): Unternehmen müssen über ihre Maßnahmen im Bereich Soziales berichten, einschließlich Arbeitsbedingungen und Menschenrechten.
  • Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDD): Unternehmen sollen Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferketten einhalten, um Menschenrechte und Umweltstandards zu gewährleisten.

3. Governance (Unternehmensführung)

Governance bezieht sich auf die internen Systeme, Kontrollen und Verfahren, die sicherstellen, dass ein Unternehmen transparent und ethisch geführt wird. Dies umfasst die Unternehmensethik, die Vergütungspolitik und die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften.

Beispiele:

  • Antikorruptionsmaßnahmen: Implementierung strenger Richtlinien und Verfahren zur Verhinderung von Bestechung und Korruption.
  • Transparente Berichterstattung: Offenlegung von Unternehmensinformationen und Entscheidungen, um das Vertrauen der Stakeholder zu gewinnen.

Bezug zur europäischen ESG-Gesetzgebung:

  • Richtlinie über nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD): Unternehmen müssen auch über ihre Governance-Praktiken berichten.
  • EU-Taxonomie-Verordnung: Stellt sicher, dass Unternehmen Governance-Prinzipien einhalten, um als nachhaltig klassifiziert zu werden.

Fazit

ESG ist ein umfassendes Konzept, das über die traditionellen finanziellen Kriterien zur Bewertung von Unternehmen hinausgeht. Es verfolgt das Ziel, nachhaltige und ethische Praktiken in ihre Geschäftsstrategien zu integrieren.

Die europäische Gesetzgebung unterstützt und fordert diese Maßnahmen durch klare Richtlinien und Verordnungen, die Unternehmen helfen, ihre ESG-Ziele zu erreichen und damit langfristig erfolgreich und verantwortlich zu agieren.

Avatar von Dr. Karsten Richter